Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Bedingungen für die Ausführung von Reinigungsarbeiten und Tätigkeiten rund um die Haushaltshilfe und um den Hausmeisterservice und für Kostenvoranschläge.)

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.

A. Erteilen eines Auftrages
Zur Auftragserteilung führt ein Bestätigungsschreiben oder ein Auftragsschein, in dem die zu erbringenden Leisteungen aufgeführt sind, sowie der voraussichtliche/verbindliche Fertigstellungstermin kenntlich gemacht ist. Der Kunde erhält auf Wunsch eine Kopie des Auftrages. Zu Besichtigungsfahrten zum Objekt sowie zur Vergabe von Unteraufträgen ist die Firma A & G Dienstleistungsengel berechtigt.
B. Preise, Kostenvoranschlag im Auftrag
Die Firma A & G  Dienstleistungsengel gibt, sofern der Kunde dies ausdrücklich wünscht, die voraussichtlich durch den Auftrag entstehenden Kosten an. Sollen die Preisangaben als verbindlich gelten, bedarf es einem Kostenvoranschlag, in dem die entstehenden Kosten für Material, Anfahrt und Arbeitszeit separat angegeben sind. Kostenvoranschläge sind 3 Wochen bindend. Der Gesamtpreis des Kostenvoranschlages darf nur abweichen, wenn der Kunde dem zustimmt, vorausgesetzt die Auftragserteilung erfolgte auf Basis des Kostenvoranschlages. Wenn die entstehenden Kosten angegeben sind, sind diese immer nach § 19 UStG Abs.1 von der Umsatzsteuer befreit.
C. Fertigstellung
Sofern ein verbindlicher Fertigungstermin festgelegt wurde ist die Firma A & G Dienstleistungsengel verpflichtet diesen einzuhalten. Sollte dieser Termin auf Grund von Veränderungen des Auftrages oder zusätzlichen Aufwendungen nicht eingehalten werden können, hat die Firma A & G Dienstleistungsengel einen neuen Termin zu benennen. Die Geltendmachung von Verzugsschäden ist ausgeschlossen. Der Auftragsnehmer ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. Sollte das Objekt gewerblich genutzt werden, kann die Firma A & G Dienstzleistungsengel auch den entstandenen Verdienstausfall des Kunden ersetzen. Sollte die Firma A & G Dienstleistungsengel den Termin auf Grund höherer Gewalt, Betriebsstörung oder auf Grund von verzögerten Zulieferungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten  können, besteht keine Pflicht zur Schadensersatzleistung, auch nicht zur Ausgleichleistung bei entgangenem Verdienst. Die Firma A & G Dienstleistungsengel verpflichtet sich jedoch, den Kunden über die Nichteinhaltung des Termins zu informieren.
D. Auftragsrechnung
Berichtigungen und Beanstandungen der Rechnungen müssen innerhalb von 6. Wochen nach Rechnungsstellung und in jedem Fall schriftlich erfolgen.
E. Zahlungen
Die Rechnung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Fertigstellung des Auftrages ohne Abzug von Nachlässen oder Skonto zu bezahlen. Der Kunde hat die Möglichkeit die Rechnung in bar oder per ÜPberweisung auf das Konto des Auftragsnehmers zu leisten. Andere Zahlungsarten werden nicht akzeptiert. Ein ZTurückbehalterecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus diesem Vertag beruht. Verzugszinsen werden mit 5% p. a. über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz berechnet. Sie sind höher oder niedrieger anzusetzen, wenn der Auftragsnehmer eine geringere Belastung nachweist. Die Firma A & G Dienstleistungsengel  kann einen angemessenen Vorschuss verlangen.
F. Erweitertes Pfandrecht
Der Firma A & G Dienstleistungsengel steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem Auftragsgegenstand zu. Auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und sonstige Leistungen kann das vertragliche Pfandrecht geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für andere aus der Geschäftsverbindung resultierende Ansprüche  gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtsfähiger Titel vorliegt und der Auftrtagsgegenstqand dem Auftraggeber gehört.
G. Gewährleistung

Die Firma A & G Dienstleistungsengel leistet für Arbeiten, die in Auftrag gegeben wurden, in folgender Weise Gewähr, wobei ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften unberührt bleibt: Für Mängel die bei Abnahme nicht erkannt wurden, wird nur Gewähr geleistet, wenn dieser innerhalb von 24 Stunden nach Abnahme gemeldet wird. Mängel sollen dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich angezeigt und genau bezeichnet werden. Von der Gewährleistung sind natürlicher Verschleiß und höhere Gewalt ausgeschlossen.

Gewährleistungspflichtige Mängel behebt die Firma A & G Dienstleistungsengel auf eigene Kosten. Die Mängelbeseitigung kann nur von einer anderen Firma durchgeführt werden, wenn ein zwingender Grund vorliegt; der Kunde ist jedoch verpflichtet, unverzüglich die Firma A & G Dienstleistungsengel hiervon unter Angabe der Anschrift des beauftragten Betriebes zu unterrichten. Die Firma A & G Dienstleistungsengel muss dem schriftlich zustimmen.

Die Nachbesserung erfolgt ohne Berechnung derjenigen Aufwendungen, die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlich sind, insbesondere Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Erfolgt in diesen Ausnahmefällen die Mängelbeseitigung durch eine andere Firma hat der Kunde in dem Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragsnehmers handelt. Des Weiteren ist während der Mängelbeseitigung eine Dokumentation zu führen und diese durch Bildmaterial zu belegen. Die Firma A & G Dienstleistungsengel ist nach Prüfung zur Erstattung der dem Kunden nachweislich entstanden Kosten verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kosten für die Mängelbeseitigung möglichst niedrig gehalten werden. 

H. Haftung

Wenn die Firma A & G Dienstleistungsengel, ihre gesetzliche Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft, haftet sie für Schäden am Objekt. Die GHaftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren (einschl. Sparbüchern, Scheckkheften, Scheck und Kreditkarten) Kostbarkeiten und andere Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist - außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - ausgeschlossen, ebenso bei Schäden durch höhere Gewalt. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässsigkeit ist der Auftragnegmer zusätzlich verpflichtet, nach seiner Wahl dem Auftraggeber nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des Auftragsnehmers den Schaden zu reparieren oder 80% der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eine möglichst gleichwertigen Ersatzes zu erstatten oder bei gewerblich genutzten Objekten den Verdienstausfall zu ersetzen. Bei Voraussetzung für die Erstattung des Wiederbeschaffungswertes kann der Auftraggeber die Erstattung der Kosten für den Ersatz des Verdienstausfalls nur für die Zeit in Anspruch nehmen, die erforderlich ist, um sich unverzüglich ein dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Ersatz zu beschaffen. Darüber hinaus wird der Ersatz eines unmittelbaren Schadens des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma A & G Dienstleistungsengel geleistet. Die Haftung beri Verzug der Firma A & G Dienstleistungsengel ist abschließend  in Abschnitt C. geregelt. Die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Firma A & G Dienstleistungsengel haften gegenüber dem Kunden nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.

Schäden und Verluste am Objekt und dessen Ausstattung, die in der Obhutzeit der Firma A & G entstanden sind, müssen unverzüglich dem Kunden gemeldet werden. Genauso ist der Kunde verpflichtet, Schäden und Verluste am Objekt und dessen Ausstattung unverzüglich nach ihrer Feststellung anzuzeigen und genau zu bezeichnen. Vom Kunden geltend gemachte Verluste und / oder Schäden, für die die Firma A & G die Haftung anerkennt, sind von beiden Seiten schriftlich zu bestätigen.

I. Gerichtstand
Ausschließlich der Sitz der Firma A & G Dienstleistungsengel ist für alle Ansprüche, die aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten entstehen, ausschlaggebend für den Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertagsabschluss sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.